Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 03.03.2025
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
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Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
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Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr
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