Wenn Sie keinen passenden Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen. Diese unterstützt auf dem Weg in eine Ausbildung.
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie
Wie lange Ihre BvB dauert, richtet sich nach Ihren Voraussetzungen und Zielen. In der Regel sind es bis zu 12 Monate. In dieser Zeit lernen Sie im Unterricht und in der Praxis. Sie üben zum Beispiel Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, stärken Ihre Kompetenzen für den Berufsalltag und probieren Tätigkeiten aus mehreren Berufen aus. Außerdem absolvieren Sie Praktika in Betrieben. So lernen Sie verschiedene Arbeitswelten kennen und können herausfinden, welcher Beruf zu Ihnen passt.
Falls Sie Ihre Schule ohne Abschluss verlassen haben, können Sie in der BvB außerdem einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss nachholen.
Während einer BvB können Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten werden in der Regel übernommen.
Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilgenommen haben, ist eine erneute Teilnahme möglich, sofern diese für Ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.
Mit einer Behinderung können Sie an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn durch die BvB
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gelten zusätzliche Voraussetzungen:
Ob sich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) für Sie eignet, wird in einem Beratungsgespräch geklärt.
Bietet das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme mit Erwerb des Hauptschulabschlusses an, ist eine Teilnahme an dieser Maßnahme vorrangig.
Gegebenenfalls werden Ihnen im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter weitere erforderliche Unterlagen genannt.
Laden Sie zum Beispiel Schulzeugnisse hoch oder den Nachweis darüber, dass Sie die Schulpflicht erfüllt haben. Sie können auch die Dokumente hochladen, die die Berufsberaterin/ der Berufsberater noch benötigt.
Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsvorbereitenden BildungsmaßnahmeEs gibt keine Frist.
(0 bis 1 Monate Gegen Bescheide der Sozialbehörden können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.)Es fallen keine Kosten an.
<ul><li>Widerspruch</li><li>Klage vor dem Sozialgericht</li></ul>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 06.08.2026
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66