Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Sie drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch:
Die Bayerische Ehrenamtskarte kann über die eigene Landkreis- oder Stadtgrenze hinaus bei allen bayerischen Akzeptanzpartnern eingesetzt werden.
Die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig, das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt. Die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Beide Varianten sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) gültig.
Weiterführende Informationen sind über „Weiterführende Links“ aufrufbar.
Für beide Varianten gilt: Die Aufwandsentschädigungen, die für das Engagement gewährt werden, dürfen üblicherweise den jährlichen Freibetrag (840 €
Ehrenamtspauschale bzw. 3.000 € Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.
Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.
Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.
Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.
keine
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 07.05.2026
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