Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern möchten, kann das Jobcenter Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zuweisen.
Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, gegebenenfalls gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit können Sie als Empfängerin oder Empfänger von Grundsicherungsgeld eine Tätigkeit ausüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.
Wenn Sie einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, erhalten Sie neben dem Grundsicherungsgeld eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung. Damit sollen Aufwände, die Ihnen durch die Arbeitsgelegenheit entstehen, abgegolten werden.
Zu Mehraufwänden zählen insbesondere Fahrkosten oder Arbeitskleidung. Wenn Sie vom Träger Sachleistungen, wie beispielsweise eine Monatsfahrkarte erhalten, wird die Mehraufwandsentschädigung um den entsprechenden Betrag verringert. Wenn Sie vom Träger zusätzlich Geldleistungen erhalten, gelten diese als Einkommen. Dann erhalten Sie weniger Grundsicherungsgeld.
Träger für Arbeitsgelegenheiten sind beispielsweise
Eine Arbeitsgelegenheit dauert normalerweise bis zu 24 Monate und kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Die Arbeitszeit legt das Jobcenter individuell fest. Ihre Unfallversicherung übernimmt der Träger.
Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.
keine
Es gibt keine Frist.
Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.
Es fallen keine Kosten an.
<ul><li>
<p>Widerspruch</p>
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
</li></ul>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 06.08.2026
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