In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.07.2025
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