In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
Stand: 03.05.2024
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
Telefon 09522 725 0
Telefax 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich