Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen

Die Personalverwaltung umfasst alle Aufgaben des Personalbereichs. Dazu gehören unter anderem:

  • der Vollzug des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts
  • das Führen von Personalakten
  • die Bearbeitung der Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
  • die Personaldatenverwaltung und die Stellenbewirtschaftung
  • die Tätigkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und beim Ausscheiden von Mitarbeitern anfallen

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Stand: 17.04.2026

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