Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Stand: 05.07.2024
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
(+49) 09522 / 725 66
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
Telefon 09522 725 0
Telefax 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich