Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.06.2026
VG Ebelsbach
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