Hinweis zu Grab- und Blumenschmuck an der Urnenwand sowie bei Urnenfeldgräbern in der Gemeinde Ebelsbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass an der Urnenwand und bei den Urnenfeldgräbern keinerlei Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck zulässig ist.
Ebenso ist es bei den Urnenfeldgräbern nicht zulässig, im Bereich um den Baum sowie in den angelegten Blumenbeeten Blumen anzupflanzen oder Blumenerde aufzubringen.
Sollte dies nicht beachtet werden, sehen wir uns veranlasst, die unerlaubt abgestellten Gegenstände sowie unzulässige Bepflanzungen durch Mitarbeiter des Bauhofes entfernen zu lassen. Die entfernten Gegenstände werden anschließend auf dem Friedhof in der Halle bei den Abfallcontainern abgestellt und können dort abgeholt werden.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Horn
Gemeinde Ebelsbach
1. Bürgermeister

