Aktuelles

Mitteilung an alle Hundebesitzer

An-/Abmeldung des Hundes in ihrer Gemeinde

Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat diesen unverzüglich nach der Veräußerung, dem Abhandenkommen oder dem Tod des Hundes in der Verwaltung anzuzeigen. Auch bei gleichzeitiger Anschaffung eines neuen Hundes (Ersatzhundes), ist der vorherige abzumelden und der neu angeschaffte Hund anzumelden. Dies ist für die Registrierung, welche Hunde in der Gemeinde gehalten werden, zwingend notwendig. Zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes der Abschaffung sind entsprechende Nachweise durch den Hundehalter vorzulegen. Im Falle der Abgabe oder Veräußerung des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person und das Abgabedatum anzugeben.

In der Gemeinde Stettfeld ist außerdem die sofortige Rückgabe der Hundesteuermarke erforderlich. Sollte die Hundesteuermarke verloren sein, so muss dies dem Steueramt anhand einer Verlustanzeige gemeldet werden. 

Sämtliche Formulare zur Hundesteueran- und abmeldung sowie die Verlustanzeige der Hundesteuermarke finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link:

vg-ebelsbach.de/verwaltungsgemeinschaft-ebelsbach/buergerservice/formulare-downloads

 

Steueramt

Berninger Simone/Karl Daniela

Kontaktslider

Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach

Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66

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Öffnungszeiten Verwaltung

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Donnerstag zusätzlich
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