Aktuelles

VG Ebelsbach

Verkehrsrechtliche Anordnungen

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Verkehrsrechtliche Anordnungen sehr kurzfristig beantragt wurden.

Verkehrsrechtliche Anordnungen von Firmen, Privatpersonen, Vereinen müssen mindestens 14 Tage vor der Sperrung / vor Baubeginn beantragt werden. Die Prüfung der Unterlagen und ggf. Abstimmungen mit anderen Ämtern / Einrichtungen bedarf der 14 tägigen Bearbeitungszeit.

Einmalige Großveranstaltungen (Vereinsjubiläen, Weinfeste usw.) bei denen öffentlicher Verkehrsgrund genutzt und ein Sicherheitsgespräch benötigt wird müssen mindestens 2 Monate vorher beantragt werden.

 

Wir bitten um Beachtung und rechtzeitige Antragsstellung.

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach

Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66

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Öffnungszeiten Verwaltung

Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr