Verkehrsrechtliche Anordnungen
In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Verkehrsrechtliche Anordnungen sehr kurzfristig beantragt wurden.
Verkehrsrechtliche Anordnungen von Firmen, Privatpersonen, Vereinen müssen mindestens 14 Tage vor der Sperrung / vor Baubeginn beantragt werden. Die Prüfung der Unterlagen und ggf. Abstimmungen mit anderen Ämtern / Einrichtungen bedarf der 14 tägigen Bearbeitungszeit.
Einmalige Großveranstaltungen (Vereinsjubiläen, Weinfeste usw.) bei denen öffentlicher Verkehrsgrund genutzt und ein Sicherheitsgespräch benötigt wird müssen mindestens 2 Monate vorher beantragt werden.
Wir bitten um Beachtung und rechtzeitige Antragsstellung.