Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese haben verschiedene Aufgaben.
Alle bayerischen Behörden und sonstige bayerische öffentliche Stellen (z. B. Gemeinden, Landratsämter, Regierungen, Kreiskrankenhäuser), die personenbezogene Daten verarbeiten, haben einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten durch mehrere öffentliche Stellen ist möglich, dieser muss kein Mitarbeiter der verantwortlichen Stellen sein und kann auch durch weitere Personen vertreten und unterstützt werden. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten müssen auf eine leicht zugängliche Weise veröffentlicht werden, der Name des behördlichen Datenschutzbeauftragten muss in der Veröffentlichung nicht enthalten sein.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat folgende gesetzlichen Aufgaben:
Übertragung weiterer Aufgaben
Folgende Aufgaben des Verantwortlichen nach der DSGVO kommen für eine Übertragung auf den behördlichen Datenschutzbeauftragten in Frage:
Stand: 03.07.2024
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
VG Ebelsbach
Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach
Herr Ralf Bartsch
(+) /
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
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97500 Ebelsbach
Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66
Öffnungszeiten Verwaltung
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 - 18:00 Uhr
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