Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl

Gemeindliche Beauftragte sind Personen, die im Gemeindegebiet eine besondere Funktion ausüben.

Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:

  • Kinderbeauftragte/r
  • Jugendbeauftragte/r
  • Familienbeauftragte/r
  • Seniorenbeauftragte/r
  • Gleichstellungsbeauftragte/r
  • Umweltschutzbeauftragte/r
  • Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
  • Ortsheimatpfleger/in
  • Kulturbeauftragte/r
  • Antikorruptionsbeauftragte/r
  • Integrationsbeauftragte/r
  • Energiebeauftragte/r
  • Feldgeschworene/r

Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.

Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.

Stand: 05.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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