Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Ebelsbach

Förderkennzeichen 67K25964; Laufzeit des Vorhabens: 01.01.2024 bis 31.12.2024

Zum 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Hierdurch sind die Länder verpflichtet eine flächendeckende Wärmeplanung sicherzustellen. Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist Aufgabe der planungsverantwortlichen Stellen. Als solche sollen die einzelnen Gemeinden und Städte herangezogen werden.

Die Gemeinden Breitbrunn, Ebelsbach, Kirchlauter und Stettfeld werden zusammen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Durch die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung möchte die VG Ebelsbach ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele des Bundes leisten. Die Kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur zur Identifikation und Umsetzung konkreter Maßnahmen einer ökologisch und gleichzeitig ökonomisch sinnvollen Wärmeversorgung der Zukunft.

Beauftragt wurde hierfür das Planungsbüro Institut für Energietechnik IfE GmbH aus Amberg.

Die Kommunale Wärmeplanung wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

Hier geht es zur Kommunalrichtlinie: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Fragebogen-Aktion (Zeitraum: 01.07.2024 – 18.08.2024)

Das Institut für Energietechnik IfE GmbH untersucht nun im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung die Möglichkeiten zu Sicherstellung einer nachhaltigen Wärmeversorgung im VG-Gebiet. Grundlage für diese Untersuchungen bildet eine große Datenerhebung. Dabei werden beispielsweise Informationen der Energieversorger sowie Angaben zu den kommunalen und gewerblichen Energieverbräuchen gesammelt. Wichtig sind vor allem auch die Angaben der privaten Haushalte. Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung! Im Rahmen eines Fragebogens werden alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der VG Ebelsbach gebeten, entsprechende Informationen über den Wärmeverbrauch, das aktuelle Heizungssystem und den Sanierungsstand Ihres Gebäudes mitzuteilen. Wir bitten Sie daher den folgenden Fragebogen im Zeitraum zwischen dem 01.07.2024 – 02.08.2024 ausgefüllt einzureichen. Hierfür stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Der Fragebogen wird postalisch an alle Hauseigentümer versendet. Sie können den Fragebogen ausfüllen und in der VG Ebelsbach abgeben.
  • Alternativ können Sie den Fragebogen online hier oder über den links stehenden QR-Code ausfüllen und abschicken.
  • Zudem besteht auch die Möglichkeit den ausgefüllten Fragebogen per Mail an datenerfassung.kwp.ebelsbach@ifeam.de zu senden.

 

Achtung: Die Frist zur Abgabe des Fragebogens wird verlängert!

Neue Abgabe-Frist: 18.08.2024 (Sonntag)

Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach

Georg-Schäfer-Straße 56
97500 Ebelsbach

Telefon 09522 725 0
Telefx 09522 725 66

info@ebelsbach.de

 

Öffnungszeiten Verwaltung

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