Kurzgefasst:
- Es werden Projekte gefördert, die unseren ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln.
- Ein Projekt kann einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten und maximal 10.000 € erhalten.
- Förderberechtigt sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (demnach Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Kommunen, usw.)
- Fristen
15.02.2025: Der Förderantrag liegt vollständig der verantwortlichen Stelle vor.
20.09.2025: Das Kleinprojekt ist abgeschlossen und alle Rechnungen bezahlt.
01.10.2025: Das Kleinprojekt ist ggü. der verantwortlichen Stelle dokumentiert (Durchführungsnachweis, inkl. sämtlicher Anlagen).
Nähere Informationen, die Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte und das erforderliche Antragsformular und Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen finden Sie im Internet unter www.lebensregion.plus und https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
Anfragen auf Förderung sind bis zum 15.02.2025 an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
Gemeinde Rauhenebrach, Hauptstraße 1, 96181 Rauhenebrach
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Ulla Schmidt, Hauptstraße 1, 96181 Rauhenebrach, 09554-9221-17, info@ile-hassberge.de